Private bauliche Maßnahmen und Investitionen, die zur Aufwertung des Reichelsheimer Ortsbildes sowie zur Verbesserung von Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen, sollen im Rahmen des Bund-Länder-Programms “Lebendige Zentren” unterstützt werden. Dazu hat die Gemeinde eine sogenannte “Anreizförderung” (Anreizprogramm) für den Ortskern auf den Weg gebracht.
Die Förderung kann direkt bei der Gemeinde Reichelsheim beantragt werden, wo auf kurzem Wege über eine Zuwendung entschieden wird (Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand).
Neben den hier erläuterten Informationen sind die Einzelheiten der Anreizförderung durch die Förderrichtlinie zum Reichelsheimer Anreizprogramm geregelt.
Gefördert werden (bauliche) Projekte, die innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches des Anreizprogramms liegen. Der Geltungsbereich entspricht dabei nahezu dem Fördergebiet “Aktiver Kernbereich Reichelsheim“.
Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigten (Erbpachtvertrag mind. 66 Jahre) einer im Geltungsbereich gelegenen Liegenschaft.
Lesen Sie sich die Förderrichtlinie sorgfältig durch.
Bei Fragen stehen Ihnen das Bauamt der Gemeinde sowie das Fördergebietsmanagement (DSK GmH) zur Verfügung:
Überlegen Sie, welche Maßnahmen Sie im Einzelnen umsetzen möchten und erstellen Sie hierzu eine Projektbeschreibung.
Holen Sie eine entsprechende Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag ein. Dies kann durch den bauleitenden Architekten oder die für die Beauftragung vorgesehenen Handwerksunternehmen (Vorlage eines Angebots) erfolgen. Falls Sie für Ihr Vorhaben besondere Genehmigungen z.B. der Denkmalschutzbehörde benötigen, holen Sie diese frühzeitig ein.
Laden Sie sich das Antragsformular herunter und füllen dieses digital oder händisch aus. Bitte achten Sie darauf, dass es separate Antragsformulare für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden und Maßnahmen zur Gestaltung von Freiflächen (Entsiegelung und Begrünung) gibt. Wählen Sie das für Ihre Maßnahme passende Antragsformular im untenstehenden Downloadbereich aus. Sofern Sie für beide Fördergegenstände eine Förderung beantragen möchten, können Sie dies ebenfalls tun.
Für die Antragstellung werden zudem verschiedene Dokumente als Anlage benötigt:
– Grunddaten zum Objekt / Lageplan
– Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
– Bestandsfotos
– Projektbeschreibung und Planunterlagen
– Kostenrahmen, Finanzierungsübersicht und Angebote für die vorgesehenen Bauleistungen
– etwaige erforderliche Genehmigungen (z.B. bau-, wasserschutz- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung)
Versand der gesammelten Unterlagen an die Gemeinde:
Nehmen Sie bei Bedarf die kostenfreie Beratung in Anspruch.
Nach Eingang der Unterlagen wird der Förderantrag zeitnah geprüft. Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen und des geschätzten Kostenrahmens erfolgt durch das Bauamt der Gemeinde bzw. das Fördergebietsmanagement DSK GmbH. Die Lokale Partnerschaft wird in den Bewilligungsprozess eingebunden.
Anschließend wird der Antrag dem Gemeindevorstand zum Beschluss vorgelegt.
Bevor Sie mit der Maßnahme beginnen dürfen, müssen Sie eine Fördervereinbarung mit der Gemeinde abschließen.
Der Fördervereinbarung liegt die Förderzusage durch den entsprechenden Beschluss des Gemeindevorstands zugrunde.
Erst jetzt – am Stichtag der Unterzeichnung der Fördervereinbarung – dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen.
Bei der Beauftragung von Handwerksleistungen sind Sie dazu verpflichtet, das geltende Vergaberecht einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie mindestens drei Vergleichsangebote einholen müssen. Die Anfrage eines Angebotes ist in diesem Zusammenhang mit der Angebotseinholung gleichzusetzen.
Von Ihnen selbst übernommene Arbeitsleistungen sind ebenfalls förderfähig, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind. Dabei ist zu beachten, dass Eigenleistungen belegmäßig durch einen Stundennachweis mit Angaben zu den erbrachten Leistungen nachzuweisen sind. Gemäß der aktuellen Fassung der Landesrichtlinie (RiLiSE) beträgt der anrechenbare Stundensatz für Eigenleistungen 15,00 €.
Mindestens eine Woche vor Beendigung der Maßnahme müssen Sie die Fertigstellung ihres Bauprojekts schriftlich beim Bauamt der Gemeinde anzeigen.
Nach Fertigstellung des Vorhabens ist an einer gut einsehbaren Stelle der Hausfassade eine Plakette mit Hinweis auf das Förderprogramm “Lebendige Zentren” anzubringen. Diese Plakette erhalten Sie beim Bauamt der Gemeinde.
Die protokollierte Abnahme der vereinbarungsgemäßen Durchführung der baulichen Maßnahmen wird von der Gemeinde oder dem beauftragten Fördergebietsmanagement durchgeführt. Die Abnahme findet vor Ort statt.
Bitte erstellen Sie zum Abschluss eine Dokumentation über die Modernisierung und Instandsetzung bzw. Umgestaltung sowie eine Kostenzusammenstellung, die alle relevanten Rechnungen beinhaltet.
Machen Sie außerdem aussagekräftige Fotos vom modernisierten Gebäude bzw. den umgestalteten Freiflächen.
Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der bewilligten Förderung. Zur Berechnung wird der Verwendungsnachweis mit der Kostenzusammenstellung herangezogen.
Den Zuschuss erhalten Sie nach erfolgreicher Fertigstellung der Baumaßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises.
Sie sind dazu verpflichtet, die mit der Objektförderung verbundenen Unterlagen und Rechnungen noch für weitere fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme aufzubewahren.
Gemeindeverwaltung Reichelsheim
Stella Daniel
Tel.: 06164 508 29
E-Mail: s.daniel@reichelsheim.de
DSK GmbH
Michael Stoll
Tel.: 0611 3411 3153
E-Mail: michael.stoll@dsk-gmbh.de
Andreas Graf
Tel.: 0611 3411 3151
E-Mail: andreas.graf@dsk-gmbh.de