Der Programmantrag 2023 im Überblick

Für den Erhalt von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ ist eine jährliche Antragstellung obligatorisch.

Für den Erhalt von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ ist eine jährliche Antragstellung obligatorisch. Im Februar 2023 hat die Gemeinde Reichelsheim daher den diesjährigen Programmantrag bei den Förderbehörden des Landes Hessen eingereicht.

Gegenstand des Förderantrags für 2023 sind Kosten u. a. für den Erwerb von Flächen im Bereich der Gärtnerei, den Rückbau der drauf befindlichen Gewächshäuser, für eine Umgestaltung des Heidelberger und Darmstädter Straße sowie für die Aufwertung der Reichelsheimer “Pfädchen”. Zudem wurden Mittel für die Installation von bewegungsaktivierenden Spiel- und Sportanalgen beantragt, die verteilt über das gesamte Fördergebiet entstehen sollen.

Mit einer Bewilligung des Antrags durch die Förderbehörden ist vsl. im Herbst 2023 zu rechnen.

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